Rechtsprechung
VG Ansbach, 11.10.2016 - AN 9 K 16.01342 |
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 11.10.2016 - AN 9 K 16.01342
- VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 15.12.2016 - AN 9 K 16.02128
Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach übereinstimmender …
Die Antragstellerin verfolgte im ursprünglichen Rechtsschutzverfahren AN 9 K 16.01342 im Wege der Untätigkeitsklage die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbeanlage und wendet sich nunmehr gegen die Kostenentscheidung im Beschluss der Berichterstatterin vom 11. Oktober 2016, mit dem das Verfahren nach beiderseitiger Erledigterklärung eingestellt worden ist.Mit Schriftsatz der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 20. September 2016 erklärte die Antragstellerin das Verfahren AN 9 K 16.01342 daraufhin für erledigt und beantragte die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die vorliegende Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Verfahren AN 9 K 16.01342 sowie die vorgelegte Behördenakte Bezug genommen.
Der Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wird durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. Oktober 2016 (AN 9 K 16.01342) nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§ 152 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).
Da der mit Schriftsatz des Beklagten im Verfahren AN 9 K 16.01342 vom 10. Oktober 2016 vorgebrachte Vortrag zur Auferlegung der Kosten auf die Klägerseite keinen neuen entscheidungserheblichen Vortrag enthielt, vielmehr die maßgeblichen Tatsachen bereits mit Schriftsatz des Antragsgegners vom 23. August 2016 vorgetragen waren und die Antragstellerin mithin ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, war auch unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 VwGO keine erneute Stellungnahme der Klägerseite zur Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss nach übereinstimmender Erledigungserklärung, die sich als Billigkeitsentscheidung aufgrund summarischer Überprüfung darstellt, veranlasst.
- VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16
Kostenauferlegung nach Einstellung des Verfahrens - Willkürverbot und Recht auf …
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. Oktober 2016 Az. AN 9 K 16.01342, soweit der Beschwerdeführerin darin nach einer Einstellung des Verfahrens dessen Kosten auferlegt wurden (Nr. 2 des Entscheidungstenors).